Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – als Istanbul-Konvention bekannt – geht gegen geschlechtsspezifische und familiäre Gewalt in Europa vor. Es setzt die Rechte der Gewaltbetroffenen auf Unterstützung und Schutz durch. Es definiert geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung und eine Form von Diskriminierung. Die Konvention trat 2014 in Kraft. Die Schweiz ratifizierte das Übereinkommen 2017. Die Zivilgesellschaft spielt im Monitoring der Umsetzung eine bedeutende Rolle.
Zum Start der Ukraine Recovery Conference 2023, fragen wir den Vorsteher des Auswärtigen Amtes Bundesrat Ignazio Cassis in einem offenen Brief, inwieweit den Verpflichtungen der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit an der Konferenz Rechnung getragen werden. Wir drücken ausserdem unser Bedauern aus, dass die Zivilgesellschaft, insbesondere die Frauenorganisationen, in dieser wichtigen Konferenz zum Wiederaufbau der Ukraine nicht miteinbezogen werden.
Am 13. Juni 2021 entscheiden Schweizer Stimmberechtigte über das Polizeimassnahmen-Gesetz. Zusammen mit einem breiten Bündnis von NGOs sagen wir NEIN zu diesem Gesetz. Es fördert nicht Sicherheit, sondern Willkür und es gefährdet die Grundrechte.
Zusammen mit 14 weiteren Organisationen kritisieren wir in einem Offenen Brief an den Bundesrat den Entscheid des EDA, ohne ersichtliche Grundlage die Finanzierung an elf Partnerorganisationen in Israel und Palästina zu sistieren. Dieser Entscheid hat für die betroffenen NGO eine Rufschädigung zur Folge. Der Entscheid schadet ferner dem Ruf der Schweiz als verlässliche Partnerin.
Als feministische Friedensorganisation mit Sitz und Wurzeln in der Schweiz unterstützen wir den feministischen Streik, die Anliegen und die Forderungen der Streikenden. Am 14. Juni und darüber hinaus. Wir tun dies, weil Geschlechtergerechtigkeit und feministische Friedensvisionen den Kern unserer Arbeit bilden, in der Schweiz und weltweit.