Die 1979 von den Vereinten Nationen verabschiedete Frauenrechtskonvention CEDAW bildet die Grundlage für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Mit der Annahme des Übereinkommens verpflichten sich Staaten, Massnahmen zu ergreifen, um der Diskriminierung von Frauen in jeder Form ein Ende zu setzen. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Partnerinnen setzen wir uns für die Umsetzung in der Schweiz ein.
Die Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) trat 1981 in Kraft. Die Schweiz hat sie 1997 ratifiziert und gehört damit zu den mehr als 185 Staaten, die das Übereinkommen bisher ratifiziert haben oder ihm beigetreten sind. Sie sind rechtlich verpflichtet, die Bestimmungen der CEDAW in die Praxis umzusetzen.
Um der Diskriminierung von Frauen in jeder Form ein Ende zu setzen, müssen Staaten den Grundsatz der Gleichheit von Männern und Frauen in ihrer Rechtsordnung verankern, alle diskriminierenden Gesetze abschaffen sowie Gesetze erlassen, die die Diskriminierung von Frauen verbieten. Ausserdem müssen Gerichte und andere öffentliche Institutionen den wirksamen Schutz von Frauen vor Diskriminierung gewährleisten. Die Staaten sollen so alle diskriminierenden Handlungen gegen Frauen durch Personen, Organisationen oder Unternehmen beseitigen.
Alle vier Jahre zeigen Staaten in nationalen Berichten und vor dem CEDAW-Ausschuss der UNO auf, welche Massnahmen sie ergriffen haben, welche Fortschritte gemacht wurden, wo Herausforderungen weiterhin bestehen und inwieweit die Empfehlungen des Ausschusses umgesetzt wurden.
Umsetzung in der Schweiz
Die Schweiz reichte Ende November 2020 ihren 6. Staatenbericht ein. Als Mitglied der NGO-Koordination post Beijing Schweiz, einer Dachorganisation mit gegenwärtig 35 Mitgliedorganisationen, beobachten wir die Umsetzung der Konvention in der Schweiz. Der 2021 veröffentlichte zivilgesellschaftliche Schattenbericht zeigt auf, dass sich Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen in der Schweiz hartnäckig halten. Die Forderungen der Zivilgesellschaft zeigen, dass nach wie vor viel Handlungsbedarf besteht.
Besonderes Augenmerk legen wir auf die Synergien zwischen der CEDAW und der «Frauen, Frieden und Sicherheit»-Agenda. Deren Verbindung wurde durch die Allgemeine Empfehlung Nr. 30 (Englisch: General Recommendation No. 30) zu Frauen in der Konfliktprävention, in Konflikt- und Post-Konflikt-Situationen anerkannt. Die Allgemeinen Empfehlungen dienen dem CEDAW-Ausschuss dazu, die Bestimmungen der Frauenrechtskonvention näher auszulegen und die Vertragsstaaten auf Themen hinzuweisen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Somit ist die Konvention auch ein wichtiges Instrument, um Staaten zur Umsetzung der «Frauen, Frieden und Sicherheit»-Agenda zu verpflichten.