Gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Europa: Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – als Istanbul-Konvention bekannt – geht gegen geschlechtsspezifische und familiäre Gewalt in Europa vor. Es setzt die Rechte der Gewaltbetroffenen auf Unterstützung und Schutz durch. Es definiert geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung und eine Form von Diskriminierung. Die Konvention trat 2014 in Kraft. Die Schweiz ratifizierte das Übereinkommen 2017. Die Zivilgesellschaft spielt im Monitoring der Umsetzung eine bedeutende Rolle.

Die vier Säulen der Istanbul-Konvention sind Prävention, Schutz, Strafverfolgung und koordinierte Massnahmen. Sie anerkennt, dass geschlechtsspezifische Gewalt strukturell bedingt und Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse ist, und dass die tatsächliche und rechtliche Gleichstellung der Geschlechter ein wichtiger Teil der Prävention ist. Weiter anerkennt sie, dass die Sicherheit und die Bedürfnisse von Gewaltbetroffenen und Zeugen im Mittelpunkt aller getroffenen Schutzmassnahmen stehen müssen. Länder, welche die Konvention ratifiziert haben, verpflichten sich unter anderem dazu, den Schutz und die Rechte von Gewaltbetroffenen ins Zentrum der Strafverfolgung und Gerichtsverfahren zu stellen.

Umsetzung in der Schweiz

Wir erachten die Istanbul-Konvention als wichtiges Instrument zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Erreichung der Gleichstellung der Geschlechter. Sie ist deshalb für unsere Arbeit zentral. Im Rahmen des Netzwerks Istanbul Konvention, das mehr als 80 Mitglieder zählt, beteiligen wir uns am zivilgesellschaftlichen Monitoring der Umsetzung der Konvention in der Schweiz.