Inhalt markiert mit: Geschlechtsspezifische Gewalt

Pandemie: Gewalt an Frauen beenden

Corona

Während der Covid-19-Pandemie hat die Gewalt gegen Frauen und Mädchen stark zugenommen. Wir verurteilen prinzipiell die Gewalt gegen Frauen und fordern alle Menschen auf, insbesondere Entscheidungsträger:innen, zusammenzustehen, um alle Formen von Gewalt jetzt und für immer zu beenden. (Englisch)

Podcast Jeanne Gacoreke, Burundi

«The long road to end gender-based violence», «Le long chemin pour mettre fin à la violence sexiste»: Jeanne Gacoreke, FriedensFrau und Aktivistin gegen sexualisierte Gewalt an Frauen, Burundi (Englisch; Französisch)

Länderprogramme

Mit den Länderprogrammen arbeiten wir kontextspezifisch und flexibel zu mehreren friedenspolitisch relevanten Themen in konfliktbetroffenen Regionen. Wir haben 2021 die Länderprogramme mit dem Ziel ausgebaut, gemeinsam mit unseren Partner:innen längerfristig an grösseren Projekten zu arbeiten, die sich aus feministischer Perspektive mit dem Thema Sicherheit auseinandersetzen.

Istanbul-Konvention

Gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Europa

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – als Istanbul-Konvention bekannt – geht gegen geschlechtsspezifische und familiäre Gewalt in Europa vor. Es setzt die Rechte der Gewaltbetroffenen auf Unterstützung und Schutz durch. Es definiert geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung und eine Form von Diskriminierung. Die Konvention trat 2014 in Kraft. Die Schweiz ratifizierte das Übereinkommen 2017. Die Zivilgesellschaft spielt im Monitoring der Umsetzung eine bedeutende Rolle.

Istanbul-Konvention

Gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Europa

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – als Istanbul-Konvention bekannt – geht gegen geschlechtsspezifische und familiäre Gewalt in Europa vor. Es setzt die Rechte der Gewaltbetroffenen auf Unterstützung und Schutz durch. Es definiert geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung und eine Form von Diskriminierung. Die Konvention trat 2014 in Kraft. Die Schweiz ratifizierte das Übereinkommen 2017. Die Zivilgesellschaft spielt im Monitoring der Umsetzung eine bedeutende Rolle.