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CEDAW

Grundlage für Gleichstellung der Geschlechter

Die 1979 von den Vereinten Nationen verabschiedete Frauenrechtskonvention CEDAW bildet die Grundlage für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Mit der Annahme des Übereinkommens verpflichten sich Staaten, Massnahmen zu ergreifen, um der Diskriminierung von Frauen in jeder Form ein Ende zu setzen. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Partnerinnen setzen wir uns für die Umsetzung in der Schweiz ein.

Schweizer Zivilgesellschaft kritisiert die Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention

CEDAW-Schattenbericht

Die Schweiz verpflichtete sich 1997 mit der Annahme der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW, Diskriminierung gegenüber Frauen in allen Lebensbereichen abzubauen sowie die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen. Dazu gehören explizit auch die aktive Förderung benachteiligter Gruppen bis ein Gleichgewicht erreicht ist. Die Forderungen der Zivilgesellschaft zeigen, dass nach wie vor viel Handlungsbedarf besteht.