Inhalt markiert mit: Menschenrechte

Feministische Friedenspolitik

Frieden ist mehr als die Abwesenheit von Krieg. Auch patriarchale Machtverhältnisse, strukturelle Gewalt und physische oder psychische Gewalt gegen Frauen und diskriminierte Gruppen blockieren den Weg zu dauerhaftem Frieden. Deshalb engagieren wir uns in der Friedensförderung aus einer feministischen, intersektionalen Perspektive. Denn wir verstehen Frieden in einem umfassenden Sinne.

Afghanistan

Weiter in die Zukunft von Frauen investieren

In den 20 Jahren vor der Machtübernahme der Taliban im August 2021 konnten Frauen in Afghanistan einige ihrer Rechte und ihren Platz in der Gesellschaft mühsam zurückerobern. Bis zur Machtübernahme unterstützten wir Frauen, das Wissen über ihre Rechte in Bezug auf den damaligen Friedensprozess zu stärken, damit sie den Frieden mitgestalten und in Entscheidungsprozessen mitreden. Wir analysieren zurzeit, wie wir unsere Unterstützung für Afghanistans Frauen weiterführen können.

Politische Arbeit

Unsere Advocacy-Arbeit zielt darauf ab, politisch Wirkung zu erzeugen und eine feministische Vision von Frieden zu realisieren. Im Fokus steht die Umsetzung zentraler Menschenrechtsinstrumente, welche die Basis für eine friedliche und geschlechtergerechte Welt bilden.

Unser Engagement

Grundlage unseres politischen Engagements sind vier internationale Menschenrechtsstandards, welche die Basis für Frauen- und Menschenrechte, eine geschlechtergerechte Friedenspolitik und eine nachhaltige Entwicklung bilden. Wir engagieren uns für ihre wirkungsvolle Umsetzung, international und in der Schweiz.

Istanbul-Konvention

Gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Europa

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – als Istanbul-Konvention bekannt – geht gegen geschlechtsspezifische und familiäre Gewalt in Europa vor. Es setzt die Rechte der Gewaltbetroffenen auf Unterstützung und Schutz durch. Es definiert geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung und eine Form von Diskriminierung. Die Konvention trat 2014 in Kraft. Die Schweiz ratifizierte das Übereinkommen 2017. Die Zivilgesellschaft spielt im Monitoring der Umsetzung eine bedeutende Rolle.