Die Schweiz verpflichtete sich 1997 mit der Annahme der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW, Diskriminierung gegenüber Frauen in allen Lebensbereichen abzubauen sowie die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen. Dazu gehören explizit auch die aktive Förderung benachteiligter Gruppen bis ein Gleichgewicht erreicht ist. Die Forderungen der Zivilgesellschaft zeigen, dass nach wie vor viel Handlungsbedarf besteht.
Am nationalen Frauen*streik vom 14. Juni 2019 sind in der Schweiz über eine halbe Million Menschen auf die Strassen gegangen, weil die Geschlechtergleichstellung nicht vom Fleck kommt – weder in der Schweiz noch im Ausland. Anscheinend nimmt der Bundesrat dieses Signal nicht ernst, wie aktuell der Entwurf zur neuen Botschaft zur Internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2021-2024 zeigt.
In ihrem heute veröffentlichten Bericht sieht die Plattform Agenda 2030 die Schweiz nicht auf Kurs für eine nachhaltige Welt. Sie fordert vom Bundesrat mehr Leadership für die notwendige Transformation, um Armut zu halbieren, Klima und Menschenrechte zu schützen, sowie den Finanzplatz in die Pflicht zu nehmen.
Die 1979 von den Vereinten Nationen verabschiedete Frauenrechtskonvention CEDAW bildet die Grundlage für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Mit der Annahme des Übereinkommens verpflichten sich Staaten, Massnahmen zu ergreifen, um der Diskriminierung von Frauen in jeder Form ein Ende zu setzen. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Partnerinnen setzen wir uns für die Umsetzung in der Schweiz ein.
Die 1979 von den Vereinten Nationen verabschiedete Frauenrechtskonvention CEDAW bildet die Grundlage für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Mit der Annahme des Übereinkommens verpflichten sich Staaten, Massnahmen zu ergreifen, um der Diskriminierung von Frauen in jeder Form ein Ende zu setzen. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Partnerinnen setzen wir uns für die Umsetzung in der Schweiz ein.