06.07.2021, Alternativbericht der Zivilgesellschaft: Kritik an Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz
Der Bericht des Bundes zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) in der Schweiz zeigt die staatliche Sicht auf das Thema Gewalt an Frauen und Häusliche Gewalt auf. Für die über 90 Mitglieder des Netzwerk Istanbul Konvention, inklusive FriedensFrauen Weltweit, zeigt sich aus der Praxis jedoch klar: Die aktuellen und geplanten Massnahmen reichen noch lange nicht, um alle Menschen vor Gewalt zu schützen und die IK zu erfüllen. Das Netzwerk fordert mehr Geld und Massnahmen zur Verhinderung von allen Formen von Gewalt und zum Schutz aller Gewaltbetroffenen.
Die Istanbul-Konvention definiert geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung und als Form von Diskriminierung. Sie anerkennt, dass geschlechtsspezifische Gewalt strukturell bedingt und Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse ist, und dass die tatsächliche und rechtliche Gleichstellung der Geschlechter ein wichtiger Teil der Prävention ist. Diese Anerkennung struktureller Gewalt und ungleicher Machtverhältnisse ist für FriedensFrauen Weltweit zentral. Wir erachten die Istanbul-Konvention als wichtiges Instrument zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Erreichung der Gleichstellung der Geschlechter.
Lesen Sie den Bericht der Schweizer Zivilgesellschaft:
Bericht Schweizer Zivilgesellschaftz
Bericht des Bundes zur Umsetzung der IK.
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