Vision
Die Frauen, die am unmittelbarsten und am stärksten von bewaffneten Konflikten betroffen sind, verfügen über die Expertise, das Wissen und die Beziehungen, um ihre Visionen für Frieden und den Wandel der Gesellschaft voranzubringen. Sie sind gleichberechtigt und massgeblich in allen Phasen von Friedensprozessen einbezogen.
Mission
Ein umfassendes Verständnis von Friedensprozessen fördern
Zur transformativen und sicheren Beteiligung von Frauen in allen Phasen von Friedensprozessen beitragen
Den Zugang zu und Verbindungen zwischen Entscheidungsprozessen, Ressourcen und Menschen ermöglichen
Frauen
Krieg/bewaffneter Konflikt
Frieden/positiver Frieden
Übergangsjustiz/Vergangenheitsarbeit
Mit «Frauen» meinen wir Menschen, die sich als weiblich identifizieren, einschliesslich trans, inter und cis Frauen. Darüber hinaus betonen wir die Notwendigkeit, die Stimmen und Erfahrungen von Menschen einzubeziehen, die als Frauen sozialisiert wurden oder gelegentlich als Frauen wahrgenommen werden, wie z. B. trans Männer, nicht-binäre und agender Personen.
Krieg ist sowohl ein allgemeiner Begriff der Umgangssprache, der sich auf ein Phänomen organisierter kollektiver Gewalt bezieht und die Beziehungen zwischen Staaten oder die Machtverhältnisse innerhalb einer Gesellschaft beeinflusst, als auch ein Rechtsbegriff des Völkerrechts (jus ad bellum und jus in bello). «Bewaffneter Konflikt» beschreibt einen Zustand der Feindseligkeiten, der weder von einer Kriegserklärung noch von der Anerkennung der Existenz eines «Krieges» durch die Konfliktparteien abhängt. Mit anderen Worten: Alle Kriege sind bewaffnete Konflikte, aber nicht alle bewaffneten Konflikte sind erklärte Kriege. Nach einschlägiger Rechtsprechung und nach Auffassung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz liegt ein bewaffneter Konflikt vor, wenn zwischen Staaten zu Waffengewalt gegriffen wird («internationaler bewaffneter Konflikt»). Wenn es zu anhaltender bewaffneter Gewalt zwischen Regierungsbehörden und organisierten bewaffneten Gruppen oder zwischen solchen Gruppen innerhalb eines Staates kommt, spricht man von einem «nicht-internationalen bewaffneten Konflikt». Im Falle nicht-internationaler bewaffneter Konflikte ist eine bestimmte Intensitätsschwelle erforderlich (vereinzelte Vorfälle, Spannungen oder kleinere Scharmützel reichen nicht aus).
(Quelle: Internationales Komitee vom Roten Kreuz)
In den Debatten über Friedensdefinitionen ist die von Johan Galtung eingeführte Unterscheidung zwischen negativem und positivem Frieden weithin akzeptiert. «Negativer Frieden» beschreibt diesen als die Abwesenheit von Krieg oder direkter physischer Gewalt. «Positiver Frieden» beinhaltet auch die Zunahme sozialer Gerechtigkeit und die Schaffung einer Kultur des Friedens zwischen Menschen innerhalb einer Gemeinschaft und zwischen Gesellschaften.
(Quelle: Berghof Glossary 2019)
Die Begriffe Übergansjustiz (auf Englisch: Transitional Justice) und Vergangenheitsarbeit (auf Englisch: Dealing with the Past) werden heute als Synonyme verwendet. Die Begriffe umfassen die gesamte Bandbreite an Prozessen und Mechanismen, mit der eine Gesellschaft versucht, sich mit dem Erbe systematischer Gewalttaten während eines bewaffneten Konflikts oder autoritären Regimes auseinanderzusetzen. Solche Prozesse umfassen: Strafverfolgungsinitiativen, Wahrheitsfindung durch Wahrheitskommissionen, Rehabilitationsprogramme, institutionelle Reformen, oder eine Kombination dieser Massnahmen. Es handelt sich dabei um langfristige, fortlaufende Prozesse, die sich über Generationen erstrecken können und darauf abzielen, die Erinnerung an die Vergangenheit zu bewahren, daraus Lehren zu ziehen und zu verhindern, dass sich systematische Gewalttaten wiederholen.
(Quelle: Leitlinien des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (2010)