Nachdem das israelische Parlament am 28. Oktober 2024 zwei Gesetzesentwürfe verabschiedet hat, läuft UNRWA Gefahr, seine (humanitären, medizinischen und bildungspolitischen) Operationen im Westjordanland und in Gaza in drei Monaten einstellen zu müssen. Zu einem Zeitpunkt, an dem der Konflikt in Gaza bereits Zehntausende Opfer gefordert hat, kann keine andere humanitäre Organisation oder Behörde die Aufgaben von UNRWA in Gaza übernehmen. Die Arbeit der Agentur zu behindern ist gleichzusetzen mit der Gefährdung der gesamten Hilfsaktion für die palästinensischen Opfer in Gaza, da alle anderen Organisationen (UN sowie lokale und internationale NGOs) die logistischen und administrativen Systeme von UNRWA nutzen.
Wir sind entsetzt über die Eskalation der Gewalt in Israel und im Gazastreifen und erschüttert über den Verlust von Menschenleben. Wir verurteilen den gewaltsamen Angriff der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung aufs Schärfste. Ebenso verurteilen wir die von den israelischen Streitkräften angewandte Gewalt gegen die palästinensische Zivilbevölkerung. Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und Friedensorganisationen in Israel und Palästina fordern wir alle Entscheidungsträger:innen auf, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte einzuhalten und die Zivilbevölkerung mit allen verfügbaren Mitteln zu schützen. Dazu gehört unter anderem die sofortige Beendigung der Geiselnahme von Zivilist:innen durch die Hamas und der von der israelischen Regierung verhängten Blockade des Gazastreifens, die die Bevölkerung vor allem vom Zugang zu Wasser, Lebensmitteln, Strom und Treibstoff abschneidet.
Bundesrat und Parlament werden mit zwei Petitionen aufgefordert, die Finanzierung des UNO-Hilfswerks für die Palästinenser:innen sicherzustellen und sich für einen sofortigen Waffenstillstand im Gazastreifen einzusetzen.