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Istanbul-Konvention

Gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Europa

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – als Istanbul-Konvention bekannt – geht gegen geschlechtsspezifische und familiäre Gewalt in Europa vor. Es setzt die Rechte der Gewaltbetroffenen auf Unterstützung und Schutz durch. Es definiert geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung und eine Form von Diskriminierung. Die Konvention trat 2014 in Kraft. Die Schweiz ratifizierte das Übereinkommen 2017. Die Zivilgesellschaft spielt im Monitoring der Umsetzung eine bedeutende Rolle.